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8. SEMESTER

Schwerpunktpraktikum

Planen und Organisieren im pädagogisch-praktischen Feld V
Entwickeln von Professionsverständnis und Kompetenzen in Bezug auf den Schwerpunkt

Im Rahmen ihres Praktikums im achten Semester sind die Studierenden verpflichtet, mindestens eine Woche einen schwerpunktorientierten Unterricht durchzuführen, die Studierenden unterrichten dabei alle Unterrichtsfächer bzw. Unterrichtsstunden in der ihnen zugewiesenen Schulstufe. Hierbei liegt der Fokus auf dem individuellen Schwerpunktbereich der Studierenden. Die Studierenden gestalten  ein Forschungs- oder Unterrichtsprojekt passend zum Schwerpunktbereich.

Ansprechperson für das Praktikum im achten Semester und Betreuung der Praktikumslehrpersonen: 

Dipl.-Päd. Barbara Schallenmüller, BEd


Angebotene Schwerpunktbereiche an der Pädagogischen Hochschule Tirol

  • Deutsch und Mehrsprachigkeit
  • Mathematik und Diversität
  • Sachunterricht – Mensch, Natur, Gesellschaft
  • Frühkindliche Bildung
  • Inklusive Pädagogik
  • English in the Primary Classroom
  • Bewegung, Sport und Gesundheit
  • Kreatives Schaffen (Bildnerische Erziehung, Technisches und Textiles Werken)
  • Musik erleben


Unterrichtspraktikum - Rahmenbedingungen:

  • geblocktes Wochenpraktikum
  • 3 Wochen im April und Mai
  • max. 1 – 2 Studierende pro Klasse
  • Fokus auf Schwerpunkt
  • Anwesenheit: volle Lehrverpflichtung
  • administrative Tätigkeiten
  • Umsetzung eines Schwerpunktprojektes
  • Reflexion der Praktikumserfahrung


Beurteilungsrelevant:

  • Anwesenheit im Schulpraktikum zu 100%
  • Erfüllen aller Arbeitsaufträge
  • Rückmeldung durch die Klassenlehrperson


Zusätzliche Lehrveranstaltung: Begleit- und Reflexionsseminar

  • Unterstützung bei der Planung der Schwerpunktprojekte
  • Auseinandersetzung mit Fachliteratur
  • Praktikumsreflexion – gemeinsame Präsentation


Anrechnung von Dienstverträgen

Ein Dienstvertrag beim Land Tirol ermöglicht die Anrechnung des Praktikums im 8. Semester, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie unterrichten wöchentlich im Ausmaß von mindestens sechs Stunden.
  • Sie unterrichten wöchentlich mindestens zwei Stunden klassenführend in den Fächern Mathematik, Deutsch oder Sachunterricht. BFU-Stunden werden dabei nicht berücksichtigt. "Klassenführend" bedeutet, dass sie allein das jeweilige Fach unterrichten, also kein Teamteaching.
  • Der Dienstvertrag muss bis spätestens 21. Februar 2025 abgeschlossen werden.
  • Der Dienstvertrag wird vom Praktikumsbüro überprüft und gegebenenfalls bestätigt.


Anrechnung Sommerschule

Für eine Anrechnung ist der Besuch der Begleitlehrveranstaltung und die Absolvierung der 2-wöchigen Sommerschule notwendig. 

Aufgrund der Änderung des Curriculums (Praktikum 8: Änderung von 5 ECTS auf 7,5 ECTS) können 2 Wochen des Praktikums des 8. Semesters angerechnet werden. 1 Woche muss jedoch praktisch durchgeführt werden.

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