Partnerschulen und Praktikumslehrpersonen leisten einen wesentlichen Beitrag, Studierende auf ihren künftigen Beruf vorzubereiten und auszubilden.
Als Partnerschule bieten Praktikumsschulen Studierenden die Möglichkeit, berufsrelevanten Kompetenzen zu erproben und zu erweitern. Sie unterstützen dabei junge Menschen, ihren Weg zu finden und sich selbst zu reflektieren, sie geben ihnen Raum und die notwendige Unterstützung. Durch Ihre Tätigkeit als Praktikumslehrperson können Sie Einfluss auf die Qualität der Ausbildung nehmen, da Ihre Anregungen und Rückmeldungen in Adaptierungen des Curriculums einfließen können.
Informationen zum Hochschullehrgang Mentoring
Voraussetzungen, um Praktikumslehrperson zu sein
Eine Mentor:innenausbildung beziehungsweise eine Besuchsschullehrer:innenausbildung ist nicht unbedingt Voraussetzung, wenngleich erwünscht.
Sinnvoll ist eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Lehrperson und eine ausgezeichnete Dienstbeschreibung durch die Schulleitung.
In Sonderfällen kann diese auch Lehrpersonen benennen, die genannte Voraussetzungen noch nicht erfüllen, trotzdem befähigt sind.
Interessierte Lehrperson meldet sich nach Absprache mit ihrer Schulleitung schreiben ein kurzes Mail an office.schulpraktikum@ph-tirol.ac.at.
Praktikumslehrpersonen sind verpflichtet, ihr Stammblatt auf dieser Seite der Homepage der Pädagogischen Hochschule aktuell zu halten.
Abgeltung der Praktika
Allen in Österreich tätigen Lehrpersonen, die Studierende im Tagespraktikum betreuen, steht eine Mehrdienstleistung zu. Diese wird von der jeweiligen Schulleitung eingetragen, die Pädagogische Hochschule liefert dazu die Kontrollwerte.
Ob zusätzlich noch Dienstzulagen ausbezahlt werden, hängt von der jeweiligen Einstufung der Lehrperson ab.
Allen in Österreich tätigen Lehrpersonen, die Studierende in geblockten Praktika betreuen, steht eine Pauschalvergütung zu.
Lehrpersonen, die an privaten Schulen ohne Anstellung beim Land unterrichten und Lehrpersonen, welche außerhalb Österreichs Studierende betreuen, kann leider keine finanzielle Abgeltung ausbezahlt werden.